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Atemschutzmasken schützen in verschiedenen Klassen vor wässrigen und öligen Aerosolen, Rauch und Feinstaub, insbesondere bei Arbeiten mit Asbest. Die Maske dient neben Schutzkleidung Typ 5 und Handschuh dem Arbeitsschutz. Die Schutzfunktion ist europaweit: PSA Kategorie III, EN 149:2001 + A1:2009. Wichtig ist auch die CE-Kennzeichnung. Bezeichnet werden sie als partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken. Schutzmasken sind in zwei Schutzklassen verfügbar: FFP2-V und FFP3-V. Feinstaubmasken FFP2 sollten bei Arbeiten in großen, gut durchlüfteten Räumen und draußen verwendet werden, z.B. bei Sanierung von Eternitplatten auf dem Dach. Sie bieten Schutz bis zum 10-fachen des AGW*-Wertes gegen Partikel giftiger, flüssiger und fester Stoffe. FFP3-V Masken werden bei Arbeiten in geschlossenen Räumen verwendet, sie schützen bis zum 30-fachen des AGW*-Wertes. * AGW-Wert = Arbeitsplatzgrenzwert, ehemals MAK-Wert (MAK-Wert = Maximale Arbeitsplatzkonzentrationswerte gesundheitsgefährdender Stoffe)