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Asbestentsorgung

ASBEST SICHER ENTSORGEN

Der Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Materialien gehört mit zu den sensibelsten Aufgaben im Bau-, Sanierungs- und Entsorgungsbereich. Denn Asbest gilt als hochgefährlicher Gefahrenstoff: Bereits kleinste Fasern können, sobald sie eingeatmet wurden,  ernste Gesundheitsschäden verursachen. Umso wichtiger ist eine fachgerechte, sichere und gesetzlich einwandfreie Entsorgung.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Asbest richtig entsorgen, welche Verpackungslösungen nach TRGS 519 zulässig sind und worauf Sie bei der Auswahl von Bigbags, Plattensäcken sowie Bindemitteln unbedingt achten sollten. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie Sie mit den richtigen Maßnahmen nicht nur Ihre Mitarbeitenden schützen, sondern auch Bußgelder und rechtliche Konsequenzen vermeiden.

Ob für Rückbau, Sanierung oder Transport: Wir bieten Ihnen geprüfte Lösungen, mit denen Sie asbesthaltige Materialien sicher verpacken, kennzeichnen und entsorgen können – und das effizient, nachhaltig und zuverlässig.

WAS IST ASBEST?

WAS IST ASBEST UND WARUM IST DIE VERWENDUNG VERBOTEN?

„Asbest“ geht auf das altgriechische Wort „ásbestos“ für „unzerstörbar“ zurück. Als Asbest wird eine Gruppe feuerfester und chemischer sehr beständiger Minerale mit einer faserigen Struktur bezeichnet.

Diese Minerale wurden bis zum Beginn der 1990er-Jahre vor allem für den Brandschutz und als Wärmeisolierung eingesetzt. Daher ist Asbest noch heute in vielen Fällen in Gebäuden und technischen Anlagen zu finden. Grund für das Verbot der Verwendung von Asbest 1993 war die Erkenntnis, dass die Fasern des Minerals in der Lunge Asbestose auslösen sowie Krebs verursachen können.

Handlungsbedarf besteht insbesondere dann, wenn Gebäude, in denen asbesthaltige Materialien verbaut wurden, saniert werden oder Asbest enthaltende Objekte Beschädigungen aufweisen. Es können dann Asbestfasern freigesetzt werden und bei Menschen erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen.

Asbesthaltige Platten

WIE WIRD ASBEST FACHGERECHT ENTSORGT?

ASBEST ENTSORGEN, ABER RICHTIG!

Bei der fachgerechten Entsorgung von Asbest unterscheidet man zwischen fest gebundenem und schwach gebundenem Asbest – und das ist entscheidend für die richtige Wahl der Schutz- und Verpackungslösungen.

Schwach gebundene Asbestprodukte (z. B. Spritzasbest oder Asbestpappen) geben schon bei geringster Erschütterung gefährliche Fasern ab. Ihre Entsorgung darf daher ausschließlich durch zertifizierte Fachbetriebe und nur unter strengen Sicherheitsauflagen erfolgen.

Fest gebundener Asbest, wie er etwa in Dachplatten, Fassadenverkleidungen oder Blumenkästen aus Eternit vorkommt, darf unter bestimmten Voraussetzungen auch von geschultem Personal entfernt werden. Wichtig dabei: Die Materialien sollten bereits vor dem Ausbau mit einem Faserbindemittel benetzt werden, um Reststaub zuverlässig zu binden und das Risiko der Faserfreisetzung zu minimieren. Für die Entsorgung von asbesthaltigen Platten eignen sich unsere Plattensäcke.

Für die sichere Verpackung kommen dann unsere spezialisierten Bigbags zum Einsatz – aus reißfestem, beschichtetem Polypropylen, mit integrierter Schürze zum staubdichten Verschließen und natürlich dem gesetzlich vorgeschriebenen Asbest-Warnsymbol. Diese Big Bags sind zertifiziert nach TRGS 519 und erfüllen alle Anforderungen von deutschen Deponien.

Auch für sperrige Materialien, wie beispielsweise Asbestzementplatten, bieten wir passende Lösungen: Unsere Plattensäcke ermöglichen eine sichere, flache Verpackung und sind ideal für die Entsorgung größerer asbesthaltiger Platten. Für kleinere Mengen oder lose Reste eignen sich Bändchengewebesäcke, welche ebenfalls gekennzeichnet und auf Deponietauglichkeit geprüft sind.

Tipp: Der Einsatz von Restfaserbindemitteln wie sprühbaren Dispersionslösungen sollte nicht nur beim Rückbau, sondern auch direkt vor dem Verpacken erfolgen – so minimieren Sie die Gefahr einer Faserfreisetzung beim späteren Transport.

Baustelle mit gelben Bagger

GESETZLICHE VORSCHRIFT TRGS 519

WAS IST TRGS 519?

TRGS 519 ist eine Abkürzung für "Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". Diese Regelung ist Teil des deutschen Gefahrstoffrechts und gibt konkrete Schutzvorgaben für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien am Arbeitsplatz vor. Diese zeichnen sich durch verbindliche Sicherheitsstandards aus, um Beschäftigte vor der gesundheitsschädlichen Wirkung von Asbestfasern zu schützen. Denn: Asbest gilt als krebserzeugend! Schon kleinste Faserpartikel können beim Einatmen schwerwiegende Lungenkrankheiten verursachen – allerdings oft erst nach Jahrzehnten.

Die Regel TRGS 519 gilt immer dann, wenn beispielsweise:

  • Alte Dächer, Fassaden oder Rohrisolierungen abgetragen oder saniert werden

  • Asbest-Zementplatten (z. B. Eternit) entfernt werden

  • Gebäude bzw. Gebäudeteile aus den 1950er bis 1990er Jahren renoviert oder rückgebaut werden

  • Asbesthaltige Bodenbeläge oder Fliesenkleber beseitigt werden

Gesetzliche Vorschrift

KERNINHALTE DER TRGS 519:

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

  • Vor Beginn der Arbeiten muss geprüft werden, ob Asbest vorhanden ist

FACHKUNDE

  • Arbeiten dürfen nur durch geschulte Fachkräften mit TRGS-519-Lehrgang ausgeführt werden

SCHUTZMASSNAHMEN

  • z. B. Staubbindung (mittels Nassverfahren), Unterdruckbereiche, Absaugung, Tragen von PSA (persönlicher Schutzausrüstung)

SICHERE ENTSORGUNG

  • Verwendung von zertifizierten Bigbags, Plattensäcken, Bindegewebesäcke etc., gemäß der Vorschriften

DOKUMENTATIONSPFLICHT

  • Alle Arbeiten müssen lückenlos dokumentiert werden – inkl. Entsorgungsnachweis

DER RICHTIGE ARBEITSSCHUTZ

DER RICHTIGE ARBEITSSCHUTZ BEI DER ARBEIT MIT ASBEST

Bei Arbeiten mit Asbest ist unbedingt auf einen korrekten Arbeitsschutz zu achten. Bei Arbeiten im Freien oder in großen Räumen muss eine Atemschutzmaske mindestens der Klasse FFP2 getragen werden. Wenn die Arbeiten in kleinen oder schlecht belüfteten Räumen ausgeführt werden, sollten Masken mindestens der Klasse FFP3 getragen werden.

Damit während der Arbeiten keine Asbestfasern verschleppt werden, ist das Tragen von Schutzanzügen Pflicht. Dabei muss es sich um zertifizierte Staubschutzanzüge mit CE-Kennzeichnung handeln.
Auch weitere Schutzausrüstung wie zum Beispiel Handschuhe sollten beim Arbeiten mit Asbest zur Ausrüstung gehören.

Schutzanzug Asbest

HILFSMITTEL ZUR ASBESTENTSORGUNG

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