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PPWR – Das wichtigste im Überblick

NEUE EU-VERORDNUNG: PACKAGING & PACKAGING WASTE REGULATION

MIT UNS SIND SIE AUF DER SICHEREN SEITE

Ab 2026 wird Nachhaltigkeit zur Pflicht – wir machen Sie konform, effizient und zukunftsfähig.

Die Europäische Union hat mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ein Regelwerk verabschiedet, das den Verpackungsmarkt grundlegend verändern wird.
Ziel ist es, Abfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und Schadstoffe zu vermeiden – und damit die Kreislaufwirtschaft europaweit zu stärken.

Für viele Unternehmen bedeutet das:
➞ Neue Pflichten in Design, Materialwahl und Kennzeichnung.
➞ Mehr Verantwortung für Recyclingfähigkeit und Rücknahme.
➞ Und erhebliche Folgen für Lieferketten, Einkauf und Produktion.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Ihrer Verpackungen bereits PPWR-konform sind – und wo Optimierungspotenzial besteht, um Sie langfristig rechtssicher und wirtschaftlich aufzustellen. Unsere Verpackungsexperten helfen Ihnen gerne weiter.

WAS KOMMT AUF SIE ZU? DIE WICHTIGSTEN ZEITPUNKTE IM ÜBERBLICK

Datum

Regelung

Bedeutung für Ihr Unternehmen

12. August 2026

Inkrafttreten der PPWR

Jede Verpackung benötigt eine Konformitätserklärung. Hersteller und Importeure müssen die gesetzlichen Vorgaben nachweisen.

12. August 2028

EU-weite Kennzeichnungspflichten

Einheitliche Recycling- und Materialkennzeichnung wird Pflicht.

01. Januar 2030

Recyclingfähigkeit und Verbote greifen

Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein. Bestimmte Einwegverpackungen werden untersagt.

01. Januar 2035

Erweiterte Recyclingpflichten

Verpackungen müssen in großem Maßstab tatsächlich recycelt werden können.

DER NEUE VERPACKUNGSBEGRIFF – UMFASSENDER ALS JE ZUVOR

Die PPWR erweitert den Begriff der „Verpackung“ deutlich. Erfasst werden nun alle Umhüllungen, unabhängig von Material oder Branche – von Verkaufsverpackungen bis zu Transportverpackungen im E-Commerce.

Dazu zählen:

  • 🛍️ Serviceverpackungen – z. B. Beutel, To-Go-Verpackungen, Tragetaschen
  • 📦 Verkaufsverpackungen – Produktverpackungen, für die Endabnehmer in einer Verkaufsstelle
  • 🧃 Umverpackungen – Gruppierungen von Verkaufseinheiten, etwa Multipacks
  • 🚛 Transportverpackungen – für Lagerung und Versand
  • 💻 E-Commerce-Verpackungen – speziell für den Onlinehandel

Damit gilt die Verordnung sowohl für B2C- als auch für B2B-Verpackungen – und betrifft somit nahezu alle Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette.

DESIGN- UND KONZEPTIONSPFLICHTEN – DAS HERZSTÜCK DER NEUEN REGULIERUNG

BESCHRÄNKUNGEN VON GEFAHRENSTOFFEN (AB 12.08.2026)

Verpackungen dürfen künftig maximal 100 mg/kg an Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom enthalten. Diese Grenzwerte entsprechen der REACH-Verordnung und sollen Schadstoffeinträge in den Recyclingkreislauf verhindern. Verpackungen für den Lebensmittelkontakt unterliegen der Beschränkung von per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS).

➞ UNSERE LÖSUNG:

Wir verwenden ausschließlich REACH-konforme Rohstoffe, damit Ihre Verpackungen die Anforderungen der PPWR nachweislich erfüllen. Für Anforderungen an Verpackungen mit Lebensmittelkontakt sprechen sie uns bitte an.

KENNZEICHNUNGSPFLICHTEN NACH PPWR (AB 2026)

a) Identitätskennzeichnung (ab 12.08.2026)

  • Verpackungen müssen Angaben zum Erzeuger enthalten:
    • Name, Marke, Anschrift, E-Mail/Website
    • Typen-, Chargen- oder Seriennummer (direkt auf der Verpackung oder auf Begleitunterlage)
  • Importeure müssen zusätzlich ihre eigenen Daten angeben.
  • Angaben dürfen auch per QR-Code erfolgen.

b) Material- & Recyclingkennzeichnung

  • Ab 12.08.2028: Pflicht zur Materialkennzeichnung (zur besseren Sortierung).
  • Ab 12.02.2029: Symbolik für wiederverwendbare Verpackungen.
  • Kennzeichnungen müssen haltbar aufgebracht oder eingraviert sein; QR-Codes sind zulässig.

➞ UNSERE LÖSUNG:

Bei uns erhalten Sie alle wichtigen Informationen schnell und einfach: die geforderten Informationen können Sie unseren Produkttexten entnehmen. Gehen Sie dafür einfach auf die Produkt-Detail-Seite und erhalten Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

KOMPOSTIERBARKEIT (AB 01.01.2028)

Bestimmte Verpackungen müssen künftig kompostierbar sein – beispielsweise:

  • Portionsverpackungen für Kaffee, Tee und Getränke
  • Aufkleber auf Obst und Gemüse

➞ UNSERE LÖSUNG:

Für die Anforderung im Bereich der Kompostierbarkeit bieten wir Ihnen Schutzverpackungen mit entsprechenden Zertifikaten an. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.
 

VERPACKUNGSMINIMIERUNG (AB 01.01.2030)

Verpackungen müssen künftig so gestaltet sein, dass Gewicht und Volumen auf das funktional notwendige Maß reduziert sind.

➞ UNSERE LÖSUNG:

PERFECT PROTECTIVE PACKAGING!
Wir
entwickeln Transport- und Versandlösungen, die rechtssicher und kosteneffizient sind. Von der Kartonage mit Höhenriller, über das für Ihre Anforderung perfekte Polstersystem, bis hin zur vollautomatisierten Verpackungsstraße, die das Volumen Ihrer Verpackung pro Versandeinheit individuell anpassen. Kontaktieren Sie uns und wir finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.

RECYCLINGFÄHIGKEIT (AB 01.01.2030)

Ab 2030 gilt: Nur recyclingfähige Verpackungen dürfen in Verkehr gebracht werden.
Die EU definiert in Anhang II der Verordnung Mindeststandards und Leistungsstufen.

Je besser eine Verpackung recycelbar ist, desto geringer werden Ihre Lizenzgebühren im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung.

Die konkreten Vorgaben an die Recyclingfähigkeit sollen aber in spezifischen Öko-Design-Verordnungen festgelegt werden, welche die EU-Kommission gemäß Art. 6 Abs. 4 bis spätestens 01.01.2028 zu erlassen hat.

➞ UNSERE LÖSUNG:

Unsere Produkte bestehen nach derzeitigem Stand zum größten Teil aus Monomaterialien. Entdecken Sie jetzt unsere Produkte aus den Kategorien Polster Füllmaterial, Nachhaltige Versandmittel sowie Kartons Schachteln.

NACHTRÄGLICHE PPWR-ANPASSUNG: AUSNAHMEN FÜR LADEEINHEITENSICHERUNG

Die EU-Kommission hat die PPWR-Vorgaben zur Ladeeinheitensicherung gelockert: Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder sind künftig von den Wiederverwendungsquoten ausgenommen. Die Entscheidung folgt auf Kritik der Industrie und soll Praxisnähe und Planungssicherheit schaffen. Weitere Anpassungen der Verordnung werden geprüft. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen zu der Entscheidung benötigen.

ROLLEN UND VERANTWORTLICHKEITEN – WEN TRIFFT DIE PFLICHT?

LIEFERANT (SUPPLIER)

Muss dem Kunden alle notwendigen Material- und Produktinformationen zur Verfügung stellen (z. B. Zusammensetzung, Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit).

  • Unterstützt damit den Inverkehrbringer bei der Erstellung der Nachweise.
  • Ist selbst nicht primär verantwortlich für die offizielle „Declaration of Conformity“, es sei denn, er bringt die Verpackung selbst in Umlauf.

HERSTELLER (PRODUCER)

Wenn er die Verpackung selbst in Verkehr bringt, ist er direkt verantwortlich für die Konformität und die Erstellung der Nachweise, die Registrierung, Lizenzierung und Rücknahme (Erweiterte Herstellerverantwortung).

  • Wenn er nur im Auftrag produziert, liefert er an den Inverkehrbringer technische Unterlagen und Prüfdaten.

MARKENINHABER / HERSTELLER UNTER EIGENER MARKE (ERZEUGER)

Entwickeln oder beauftragen Verpackungen unter eigener Marke. Verantwortlich für Design, Materialwahl, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung.

ERST-INVERKEHRBRINGER

Hauptverantwortlicher!

  • Muss eine schriftliche Konformitätserklärung bereitstellen.
  • Muss sicherstellen, dass Verpackungen die Design-, Recycling- und Materialvorgaben der PPWR erfüllen.
  • Hält die Nachweise mind. 5 Jahre bei Einwegverpackungen und mind. 10 Jahre bei Mehrwegverpackungen bereit und stellt sie auf Anfrage Behörden zur Verfügung.

VERTREIBER / HÄNDLER

Keine Pflicht zur Erstellung, aber Verpflichtung zur Kontrolle, dass nur konforme Verpackungen vertrieben werden.

  • Bei Eigenmarken oder Importen werden sie selbst zum Inverkehrbringer – und damit nachweispflichtig.

IMPORTEURE

Tragen ähnliche Pflichten wie Erzeuger für Verpackungen aus Drittländern.

UNSERE NACHHALTIGEN PRODUKTE IM ÜBERBLICK

WAS NEBEN PPWR NOCH GILT: WEITERE VERPACKUNGSGESETZE IM ÜBERBLICK

Verpackungsgesetze werden komplexer – besonders bei Transport, Kühlung und sensiblen Gütern. Erfahren Sie jetzt in unserem Ratgeber für Verpackungsgesetze, welche Vorschriften Sie beachten müssen und wie Sie rechtssicher handeln.

WIR BERATEN SIE GERNE