Unsere Gefahrgutkartons entsprechen den neuesten gesetzlichen Bestimmungen.
Die Kartons sind durch die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin) geprüft und entsprechen den Gefahrgutverordnungen von GGVSE (Straße und Eisenbahn), GGVSee (Seeverkehr) und der Luftverkehrs-Zulassungsordnung.
Alle Größen sind für die Verpackungsgruppen I (X), II (Y) und III (Z) zugelassen.
Für den Versand gefährlicher Güter müssen von dem Verwender die jeweiligen Bestimmungen der ADR, des RID, des IMDG-Codes und der IATA-DGR bzw. ICAO-TI unbedingt eingehalten werden.
Beachten Sie hierzu unsere Informationen zum Gefahrgutprogramm.
Den Zulassungsschein und Prüfbericht der Gefahrgutkartons können Sie sich unter "Dokumente" direkt herunterladen.

