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Verpackungen im Sinne der PPWR

VERPACKUNGEN IM SINNE DER PPWR

VERPACKUNGSARTEN VERSTÄNDLICH ERKLÄRT

Die europäische Verpackungsverordnung PPWR differenziert Verpackungen und schafft damit die Grundlage für klare Entscheidungen in Beschaffung, Design und Logistik. Für den Alltag entscheidend sind zwei Dinge: Wann besitzt eine Verpackung ihre „endgültige Form“? Und wie werden Verkaufs‑, Um‑, Transport‑, Service‑ und Primärproduktionsverpackungen fachlich korrekt unterschieden? Die folgenden Abschnitte geben eine kompakte, anwendungsnahe Orientierung. Alle Verpackungsarten sowie die Lösungsansätze von Storopack explizit für Transportverpackungen werden kurz vorgestellt..

ENDGÜLTIGE FORM VON VERPACKUNGEN

Als endgültige Form gilt der Zustand, in dem die Verpackung so vorliegt, dass ihre Eigenschaften vollumfänglich bewertet werden können. Man unterscheidet hier zwischen starren und flexiblen Verpackungen.

STARRE VERPACKUNGEN

  • Kisten, Paletten oder stabile Behältnisse
  • haben ihre endgültige Form bereits im leeren Zustand

FLEXIBLE VERPACKUNGEN

  • Umreifungsbänder, Folienumhüllungen oder weitere schützende bzw. sichernde Anwendungen
  • erreichen ihre endgültige Form erst durch Befüllung bzw. Anbringung am Produkt oder Packstück.

VERPACKUNGSARTEN NACH PPWR: DEFINITION & ÜBERBLICK

Die PPWR definiert klare Verantwortlichkeiten und Rollen entlang der Lieferkette. Der folgende Überblick definiert die fünf zentralen Verpackungsarten – Verkaufs‑, Um‑, Transport‑, Service‑ und Primärproduktionsverpackungen – und zeigt ihre Abgrenzungen, typische Einsatzbereiche sowie den Bezug zur „endgültigen Form“ (starr vs. flexibel). So ordnen Sie die von Ihnen genutzten Verpackungen in ihrer Art korrekt ein und treffen fundierte Entscheidungen für Beschaffung, Design und Versandprozesse. 

VERKAUFSVERPACKUNGEN – DIE VERKAUFSEINHEIT FÜR ENDABNEHMER

Verkaufsverpackungen sind so gestaltet, dass sie mit dem Produkt zusammen eine Verkaufseinheit bilden – also genau das, was Endabnehmer in einer Verkaufsstelle kaufen oder erhalten. Wichtig für die Einordnung: Unbefüllte Verkaufsverpackungen gelten noch nicht als Verpackung im Sinne der PPWR, sondern als Verpackungsmaterial; erst befüllt wird die Definition erfüllt und die Verpflichtungen der PPWR starten.

Beispiele:

  • Faltschachteln für Elektronik oder Kosmetik
  • Flaschen
  • Dosen
  • Farbeimer

UMVERPACKUNGEN – GRUPPIERUNG, REGALAUFFÜLLUNG UND DISTRIBUTION

Umverpackungen bündeln mehrere Verkaufseinheiten, ohne die Produkteigenschaften zu verändern, und können für Regalauffüllung, Promotion‑Bundles oder als Lager‑/Vertriebseinheit eingesetzt werden. Sie werden nach der Abgabe an Endabnehmer in der Regel entfernt und dienen der effizienten Handhabung zwischen Produktion, Handel und Point-of-Sale.

Beispiele:

  • Display-Karton für Regalauffüllung
  • Schrumpf-Tray mit sechs Getränkeflaschen
  • Shelf-Ready-Box, die mehrere Verkaufseinheiten zusammenfasst

TRANSPORTVERPACKUNGEN – SCHUTZ UND HANDHABUNG ENTLANG DER LIEFERKETTE

Transportverpackungen erleichtern die Handhabung und den Transport von einer oder mehreren Verkaufs‑ bzw. Umverpackungen und vermeiden Transportschäden. Für den B2B‑Alltag ist dies die relevanteste Kategorie: Sie verbindet Schutzfunktion, Ladungssicherung und Effizienz mit den Zielen der Kreislaufwirtschaft.

Beispiele:

  • Versandkartons
  • Stretchfolie
  • Umreifungsband
  • Füll- und Polstermaterialien

SERVICEVERPACKUNGEN – AM POINT-OF-SALES BEFÜLLT

Serviceverpackungen werden erst am Ausgabe‑ oder Verkaufsort (POS) befüllt. Diese Kategorie ist in der PPWR als eigenständige Klasse benannt und grenzt POS‑Lösungen sauber von vorab befüllten Verkaufsverpackungen ab.

Beispiele:

  • Tragetaschen
  • Bäckertüten
  • To-Go-Becher
  • Imbissboxen

PRIMÄRPRODUKTIONSVERPACKUNGEN – FRÜHE STUFEN DER WERTSCHÖPFUNG

Primärproduktionsverpackungen entstehen direkt bei der Erzeugung (z. B. in landwirtschaftlichen Prozessen) und können – je nach Anwendungsfall – unter Verkaufs‑, Um‑ oder Transportverpackungen fallen.

Beispiele:

  • Erntekisten und Netze für Obst und Gemüse
  • Fangkisten für Fischereiprodukte
  • Schutz-/Sammelbeutel für unverarbeitete pflanzliche Rohware
  • Bigbags für Rohstoffe vor der Weiterverarbeitung

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LÖSUNGEN VON STOROPACK

 

Als Experte für Transportverpackungen haben Sie mit Storopack einen starken und richtigen Partner an der Seite. Unser Sortiment umfasst viele verschiedene Verpackungslösungen, die den Bestimmungen der PPWR gerecht werden und Ihnen helfen, ebenfalls PPWR-konform Ihre Waren zu verpacken und zu versenden.

 

MATERIALIEN IM KONTEXT DER PPWR

Die Packaging and Packaging Waste Regulation reguliert Verpackungen primär nach Materialien, da diese entscheidend für Recyclingfähigkeit, Kreislaufwirtschaft und gesetzliche Anforderungen sind. Im Fokus stehen insbesondere folgende Materialkategorien:

  • Kunststoffe (z. B. PE, PP, PET, EPP, EPS)
    → stärkste Regulierung durch Rezyklatquoten und Design-for-Recycling-Anforderungen
  • Papier und Karton (z. B. Wellpappe)
    → hohe Recyclingraten, Fokus auf Recyclingfähigkeit statt Rezyklatvorgaben
  • Glas
    → sehr gut recycelbar, v. a. für Verkaufsverpackungen relevant
  • Metalle (Aluminium, Stahl)
    → stabile Stoffkreisläufe, hohe Recyclingfähigkeit
  • Holz
    → zentral für Transportverpackungen (z. B. Paletten), häufig in Mehrwegsystemen
  • Verbundmaterialien
    → kritisch, da schwer recycelbar; Fokus der PPWR auf Reduktion und besseres Design

Für Transport- und Schutzverpackungen dominieren insbesondere:

  • Kunststoffe (Polsterung, Folien, Schutzfunktionen)
  • Papier/Karton (als nachhaltige Alternative)
  • Holz (für stabile Mehrwegsysteme)

Die PPWR zielt insgesamt darauf ab, die Recyclingfähigkeit aller Materialien zu verbessern, den Rezyklateinsatz (v. a. bei Kunststoffen) zu erhöhen und schwer recycelbare Materialien zu reduzieren.

MEHR ZUR PPWR-VERORDNUNG

Erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber alles über die Hintergründe, den Zeitplan sowie praxisnahe Lösungen zur Packaging and Packaging Waste Regulation und zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
Angesichts der Komplexität und Dynamik der PPWR empfiehlt es sich außerdem für Unternehmen, die eigenen Anforderungen sorgfältig zu analysieren und bei Bedarf weiterführende, individuelle Prüfungen vorzunehmen.

KURZ UND KOMPAKT: FRAGEN UND ANTWORTEN ZU PPWR-VERPACKUNGEN

1) Wann hat eine Verpackung ihre „endgültige Form“?
Starre Verpackungen besitzen sie bereits im leeren Zustand (z. B. Kisten, Paletten). Flexible Verpackungen erhalten sie erst durch Befüllung/Anbringung (z. B. Folienumhüllung, Umreifung).

2) Zählt eine leere Verkaufsverpackung schon als Verpackung nach PPWR?
Nein. Verkaufsverpackungen werden erst mit Inhalt zur Verpackung im Sinne der PPWR; leer gelten sie als Verpackungsmaterial.

3) Verkaufs‑ vs. Umverpackung: Woran erkenne ich den Unterschied?
Verkaufsverpackungen bilden die Verkaufseinheit mit dem Produkt. Umverpackungen bündeln mehrere Verkaufseinheiten (z. B. Multipack/Tray/SRP), ohne das Produkt selbst zu verändern.

4) Was ist eine Transportverpackung – und was ausdrücklich nicht?
Transportverpackungen erleichtern die Handhabung und den Transport einer oder mehrerer Verkaufseinheiten/Umverpackungen. Container des Straßen‑, Schienen‑, See‑ oder Luftverkehrs sind keine Transportverpackungen.

5) Sind Serviceverpackungen eine eigene Kategorie oder Teil der Verkaufsverpackung?
Serviceverpackungen werden am Point‑of‑Sale befüllt (z. B. Tragetaschen, To‑go‑Becher) und gelten systematisch als Verkaufsverpackungen.

6) Wie werden Primärproduktionsverpackungen eingeordnet?
Sie entstehen direkt bei der Erzeugung (z. B. Landwirtschaft) und sind – je nach Einsatz – eine Unterform von Verkaufs‑, Um‑ oder Transportverpackungen.

7) Sind E‑Commerce‑Verpackungen eine eigene Verpackungsart?
Nein. E‑Commerce‑Verpackungen gelten in der Systematik als Unterform der Transportverpackungen.

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