WIR INFORMIEREN SIE ZUM VERPACKUNGSGESETZ
Seit 2023 gelten für Hersteller, Händler, Gastronomiebetriebe und Lieferdienste erweiterte Pflichten im Umgang mit Verpackungen. Ob Verkaufs-, Service- oder Versandverpackung – wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich registrieren, am Dualen System beteiligen und gesetzliche Vorgaben einhalten. Zuständig für die Kontrolle ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister mit dem öffentlichen System LUCID.
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die im Februar 2025 in Kraft getreten ist, verschärft sich der Fokus zusätzlich: Künftig müssen alle Verpackungen recyclingfähig oder wiederverwendbar sein. Das betrifft nahezu jedes Unternehmen entlang der Lieferkette.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche gesetzlichen Anforderungen aktuell gelten, wie Sie Ihre Verpackungen richtig registrieren und lizenzieren – und was sich künftig durch die PPWR ändert. Klar, verständlich und praxisnah aufbereitet.